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Bedingungen in Der Sportbootversicherung
Contributor(s): Winter, Gerrit (Editor), Heppe, Hansjörg (Author)
ISBN: 3631544448     ISBN-13: 9783631544440
Publisher: Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der W
OUR PRICE:   $142.60  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: October 2005
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Civil Rights
- Law | Commercial - General
LCCN: 2007423731
Series: Versicherungsrechtliche Studien
Physical Information: 406 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Stellt der Versicherer die Bedingungen zur Versicherung von Sportbooten, spricht man von Allgemeinen Versicherungsbedingungen f r Wassersportfahrzeuge (AVBW); bereitet sie der Makler vor, bezeichnet man sie als Yachtkaskobedingungen (YKB). Zusammen bilden sie einen eigenen Versicherungstyp, die Sportbootversicherung. Die Untersuchung ordnet die Sportbootversicherung versicherungssystematisch ein und bestimmt ihre gesetzlichen Grundlagen. 187 VVG ist teleologisch zu reduzieren. Dabei darf man nicht zwischen AVBW- und YKB-Vertr gen unterscheiden; die besondere Sachkenntnis des Maklers darf man dem Versicherungsnehmer nicht zurechnen. Die zwingenden und halbzwingenden Vorschriften des VVG sind in der Sportbootversicherung nicht abdingbar. Dar ber hinaus ist die sportliche Nutzung des versicherten Fahrzeugs eine prim re Risikobegrenzung; soweit eine gewerbliche Verwendung nicht den Nutzungscharakter des Fahrzeugs ndert, kann die Verwendungsklausel die Leistungspflicht des Versicherers ausschlie en. Verschiedene Bedingungen zur versicherten Gefahr und zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers versto en gegen AGB-Recht. Die 129-148 VVG sind in einer Weise anzuwenden, die nicht zu unangemessenen H rten f r den Verbraucherversicherungsnehmer f hrt. Die Besonderheit der Sportbootversicherung ist, da sie - wie auch die Kfz-Kasko- und die Reisegep ckversicherung - ein Transportinteresse mit einem Verbraucher verbindet. Dieses Aufeinandertreffen von Gro risiko-Versicherung und Massenrisiko-Versicherungsnehmer bestimmt die Untersuchung.