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Die Lehre von der Einheitstäterschaft
Contributor(s): Hempel, Florian (Author)
ISBN: 3640405811     ISBN-13: 9783640405817
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $53.11  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: July 2009
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Criminal Law - General
Physical Information: 0.17" H x 5.83" W x 8.27" (0.23 lbs) 72 pages
 
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14 Punkte, Universit t Leipzig (Juristische Fakult t), Veranstaltung: Seminar: "T terschaft und Teilnahme", Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Idee, T terschaft und Teilnahme in einem formlosen Urheber- oder Einheitst terbegriff aufgehen zu lassen, kann keinen Beifall finden." Mit diesen Worten schloss Dr. Paul Bockelmann seine Betrachtungen bez glich der modernen Entwicklung der Begriffe T terschaft und Teilnahme. Als er seine Arbeit ver ffentlichte, war bereits absehbar, dass auch die Gro e Strafrechtskommission, welcher er unter anderem auch angeh rte, die Unterscheidung zwischen T terschaft, Anstiftung und Beihilfe f r den zu erarbeitenden Neuentwurf des Allgemeinen Teiles des StGB vorschlagen w rde. In der Tat wurde dann im sog. E 1962, sowie im 2. StrRG an dieser L sung festgehalten. Seither kennt das deutsche StGB f r die Unterscheidung zwischen T terschaft und Teilnahme sowie f r die Beurteilung einzelner Tatbeitr ge nur noch das sogenannte Dualistische Beteiligungssystem. Darin ist jedoch keineswegs eine generelle Abkehr vom Einheitst termodell zu sehen. Dieses herrscht nach wie vor im OWiG, wie 14 zeigt. Auch wird das Einheitst termodell ungebrochen in manchen europ ischen Staaten als Zentralgestalt von T terschaft und Teilnahme angewendet. In nachstehender Seminararbeit soll neben einer Gegen berstellung der Lehre von der Einheitst terschaft und des Dualistischen Beteiligungssystems vor allem die Frage beantwortet werden, warum im Jahre 1958 erste Stimmen gegen das bis dahin vorherrschende Einheitst termodell laut wurden und warum sich auch der Gesetzgeber schlie lich dagegen entschied, warum selbiges aber im Gegenzug nach wie vor ungebrochen im OWiG Anwendung findet. Daneben sollen Ausblicke auf unsere europ ischen Nachbarstaaten sowie auf die verschiedenen L sungsans tze im Rahmen des V lkerstrafrechts gegeben werden.