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Übertragung der Führung des Handels- und des Genossenschaftsregisters auf justizexterne Institutionen: Eine betriebswirtschaftliche Analyse
Contributor(s): Speier, Markus (Author)
ISBN: 3640929705     ISBN-13: 9783640929702
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $34.11  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: June 2011
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Additional Information
BISAC Categories:
- Political Science | American Government - General
- Business & Economics | Management - General
Physical Information: 0.32" H x 5.83" W x 8.27" (0.41 lbs) 136 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Organisation und Verwaltung, Note: sehr gut (1,3), Fachhochschule Dortmund, Veranstaltung: Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: ...] In der vorliegende Arbeit wird die gerichtliche Registerf hrung aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachtet und zu der Frage bergeleitet, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Aufgaben bertragung f r die Justiz wirtschaftlich von Vorteil sein kann. Hierbei konzentriert sich die Untersuchung auf die F hrung des Handelsund des Genossenschaftsregisters, da diese Bereiche den gr ten Anteil der amtsgerichtlichen Registerf hrung darstellen und beide Register zudem eng miteinander verbunden sind. Dabei ist insbesondere das Handelsregister im Hinblick auf seine Geb hreneinnahmen wirtschaftlich relevant. Das Partnerschaftsregister ist erst durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) mit Wirkung vom 01.07.1995 errichtet worden und wird in Nordrhein- Westfalen, wie auch in anderen Bundesl ndern, zentral an einer Stelle f r das gesamte Land gef hrt. Die F hrung des Partnerschaftsregisters kann daher betriebswirtschaftlich vernachl ssigt werden. Das Vereinsregister ist ein kleiner Bereich der Registerf hrung. Es hat keinen handelsrechtlichen Bezug und ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht allein wegen des wesentlich geringeren Geb hrenaufkommens kaum mit dem Handels- und dem Genossenschaftsregister vergleichbar. Auch die Organisation und die F hrung des Vereinsregisters erfolgt eigenst ndig. Anders als das Genossenschaftsregister ist das Vereinsregister nicht an das f r die F hrung des Handelsregisters zust ndige Gericht gebunden, eine Konzentration ist aber m glich. Die Trennung zeigt sich auch im Entwurf des RF G, der zwei L nder ffnungsklauseln vorsieht, nach denen eine Aufgaben bertragung m glich ist: eine f r das Handels-, das Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister (1. ffnungsklausel) und eine f r das Vereinsregister (2. ffnungsklausel