"Öffentliche Verwaltung" und "öffentliche Gewalt". Integrationsfester Verfassungskern am europäischen Binnenmarkt Contributor(s): Semov, Yordan (Author) |
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ISBN: 3668078491 ISBN-13: 9783668078499 Publisher: Grin Verlag OUR PRICE: $55.58 Product Type: Paperback Language: German Published: November 2015 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Law | International |
Physical Information: 0.19" H x 5.83" W x 8.27" (0.25 lbs) 80 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, V lkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: magna cum laude, Johann Wolfgang Goethe-Universit t Frankfurt am Main, Veranstaltung: LL.M. for foreign law graduates, Sprache: Deutsch, Abstract: Der wesentliche Unterschied zu den geschriebenen und in der Judikatur entwickelten Rechtfertigungsgr nden betreffend Eingriffe in die EU-Grundfreiheiten sind die Legalausnahmen in Art 45 IV und 51 I AUEV. Gemeint sind Besch ftigungen in der ffentlichen Verwaltung bzw. Dienstleistungen mit Aus bung ffentlicher Gewalt. Es handelt sich um staatsnahe Bereiche, die von der unionsrechtlichen Arbeitnehmerfreiz gigkeit bzw. Dienstleistungsfreiheit von vornherein nicht umfasst sind, sodass insofern kein Beurteilungsspielraum offen ist. F llt eine T tigkeit in einen dieser Bereiche, so sind die Binnenmarktgrenzen bereits berschritten; eine Diskriminierung kommt nicht in Frage. Die Achtung der Verfassungsidentit t und der Selbstverwaltung auf nationaler und lokaler Ebene z hlt zu den tragenden Prinzipien des Unionsrechts. Allerdings darf man nicht verkennen, dass mit dem supranationalen Charakter der EU eine Teilaufgabe mitgliedstaatlicher Souver nit t untrennbar verbunden ist. Insofern bildet sich ein Rechtsstreit besonderer Auspr gung. Einerseits beansprucht der EuGH das Auslegungsmonopol und vertritt in st ndiger Rechtsprechung und seit geraumer Zeit den unmittelbaren Anwendungsvorrang des Unionsrechts, dem keine, wie immer gearteten, innerstaatlichen Vorschriften (also auch die Verfassung als Ganzes) vorgehen k nnen. Zudem kommt das Gebot praktischer Wirksamkeit und einheitlicher Anwendung des Unionsrechts, welches durch Abweichungen und Divergenzen in den nationalen Rechtsordnungen nicht untergraben werden darf. Andererseits wollen sich aber die Mitgliedstaaten, nicht zuletzt durch die jeweiligen Verfassungsgerichte, gegen einen derartigen vermeintlichen Imperialismus wom glich absichern und bedienen sich dab |