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Zur Entwicklung und zur kritischen Diskussion des sogenannten Haftgrundes der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO)
Contributor(s): Rosenzweig, Pauline (Author)
ISBN: 3346117146     ISBN-13: 9783346117144
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $38.86  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: February 2020
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BISAC Categories:
- Law | Criminal Law - General
Physical Information: 0.09" H x 5.83" W x 8.27" (0.13 lbs) 36 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14, Universit t Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgenden Ausf hrungen dokumentieren unter Ber cksichtigung der Historie des Haftgrundes der Tatschwere, warum dieser umstritten ist. Die Untersuchungshaft (U-Haft) nennen deren Kritiker berspitzt "Freiheitsberaubung gegen ber einem Unschuldigen". Allerdings ist Freiheitsberaubung, 239 StGB, nicht rechtswidrig, wenn eine Rechtsgrundlage und damit ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Die U-Haft bedeutet in Relation dazu dennoch einen massiven Grundrechtseingriff. Dem Beschuldigten wird sein Recht auf Bewegungsfreiheit aus Art. 2 II 2 GG entzogen, zudem wird die Unschuldsvermutung (ausdr cklich in Art. 6 II EMRK) marginalisiert. Deshalb muss die Anordnung einer Inhaftierung besonders strengen Voraussetzungen unterliegen, unter anderem dem Bestehen eines Haftgrundes, 112 StPO. Der in 112 III normierte Tatbestand des sogenannten Haftgrundes der Tatschwere ist seit seiner Einf hrung 1964 zweifelhaft. Nach Inkrafttreten wurde beanstandet, dass die Vorschrift nicht mit dem Verh ltnism igkeitsprinzip zu vereinbaren sei, woraufhin das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1965 112 III verfassungskonform auslegte. Auch diese Auslegung beseitigte die Bedenken weder in kriminalpolitischer und verfassungsrechtlicher noch in systematischer Hinsicht.