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Probleme des Jugendstrafvollzugs in Deutschland. Sollen Inhaftierte Mitwirkungspflichten haben?
Contributor(s): Wähner, Caroline Brunhild (Author)
ISBN: 3346255360     ISBN-13: 9783346255365
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $64.51  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: October 2020
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Criminal Law - Juvenile Offenders
Physical Information: 0.26" H x 5.83" W x 8.27" (0.33 lbs) 108 pages
 
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Publisher Description:
Magisterarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,5, Technische Universit t Hamburg-Harburg (Kriminalwissenschaften), Veranstaltung: Magister, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wurden die aktuellen Probleme des Jugendstrafvollzugs dargestellt. Dabei kommt dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzuges (GJVollz) vom 28.04.2004 eine zentrale Bedeutung zu. Dort hei t es, dass der Gefangene verpflichtet ist, an der Erreichung seines Vollzugsziels mitzuwirken. Vollzugsziel der Jugendstrafe ist eine Lebensf hrung der Gefangenen ohne Staftaten. Anders als in 91 GG spricht der Entwurf nicht mehr von Erziehung, sondern verankert ein Prinzip des "Forderns und F rderns". Dazu werden in 5 E-GJVollz Leitlinien der F rderung und in 10 ein entsprechender F rderplan genannt. Vor diesem Hintergrund erlangt die Pflicht der Mitwirkung demnach auch gro e Bedeutung f r das Jugendstrafrecht, die es hier zu besprechen gilt. Jugendliche mit fairen Chancen auf der einen, aber auch gen gend junge Menschen auf der anderen Seite mit weniger sozialen M glichkeiten, sind Chance und Warnung an ein gutes dt. Jugendstrafvollzugsgesetz. Soll auf die Jugendkriminalit t in erh htem Ma e differenziert und flexibel zugleich reagiert werden, sind Entstehung und Hintergrund strafbaren Verhaltens von Jugendlichen in die Strafe und bei der Verurteilung mit einzubeziehen. Dabei sollte spezielles Augenmerk darauf gerichtet sein, die bereits strafbar gewordenen Jugendlichen nicht auf ein m gliches R ckfallrisiko zu beschr nken, sondern vielmehr auch die Chance, ein, wenn auch belastetes junges Leben, in ein Erwachsensein ohne Delinquenz zu entlassen. In den von der 2. Jugendstrafrechtskommission der DVJJ bereits aus dem Jahr 2002 erarbeiteten Reformans tzen wird deutlich, dass es in grunds tzlichen Fragen neuer Orientierung bedarf. Ziele und Aufgaben des dt. Jugendstrafrechts m ssen den Erkenntnissen moderner kriminologischer, sozialwis