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Zur Regelung von Entgeltfragen auf Tarif- und Betriebsebene: Die Regelungssperre des § 77 III BetrVG: Reichweite und Verhältnis zum Günstigkeitsprinzi
Contributor(s): Limbach, Manuel (Author)
ISBN: 3638670279     ISBN-13: 9783638670272
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $40.76  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: July 2007
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Labor & Employment
Physical Information: 0.1" H x 5.83" W x 8.27" (0.14 lbs) 40 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 9 Punkte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universit t Bonn, 32 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Arbeitsrecht in seiner Gesamtheit wird bestimmt von verschiedenen Gestaltungsmitteln. Zur verst ndlichen und bersichtlichen Veranschaulichung empfiehlt sich eine Einteilung in Gestaltungsmittel des objektiven Rechts und privatautonome Gestaltungsmittel. Die privatautonomen Gestaltungsmittel entspringen vor allem dem Arbeitsverh ltnisrecht. Gemeint sind Individualarbeitsvertr ge, Gesamtzusagen, betriebliche bungen, aber auch Weisungen des Arbeitgebers. Sie finden ihre Grundlagen im BGB, HGB und auch in der GewO. Bei der Gestaltung durch objektives Recht ist zun chst das staatliche Recht zu nennen. Von ihm wird das Arbeitsrecht durch die Verfassung, Gesetze und Rechtsverordnungen mit ihren teils zwingenden, teils dispositiven Normen bestimmt. Eine Besonderheit des objektiven Rechts, bildet das autonome Arbeitsrecht. Im Rahmen der vom Staat gesetzten zwingenden Rechtsnormen k nnen Betriebs- oder Tarifparteinen eigenst ndige Rechtsnormen schaffen, die normativ wirken. Die auf Tarifebene und Betriebsebene geschaffenen Tarifvertr ge und Betriebsvereinbarungen gelten gem 4 I S. 1 TVG und 77 IV S. 1 BetrVG unmittelbar und zwingend. Die verschiedenen Gestaltungsmittel stehen nicht beziehungslos nebeneinander. Konkurrenz- und Rangfragen stellen sich vor allem im privatautonomen Recht und im autonomen Arbeitsrecht, aber auch in deren Verh ltnis zueinander. Fest steht jedoch, dass das staatliche Recht, und vor allem die Verfassung als Grundordnung des Staates2, allem autonomen Recht vorgeht. Denn die Geltung des autonom geschaffenen Rechts ergibt sich aus der entsprechende Anerkennung des Staates. Im Folgenden soll vorrangig auf die Konkurrenz- und Rangfragen der Rechtssetzung auf Tarif- und Betriebsebene eingegangen werden, den Ebenen, auf denen normativ gelte