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Umweltschutz als Staatsaufgabe
Contributor(s): Schroth, Christian (Author)
ISBN: 3640495977     ISBN-13: 9783640495979
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $37.53  
Product Type: Paperback - Other Formats
Language: German
Published: December 2009
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Additional Information
BISAC Categories:
- Political Science
- Technology & Engineering | Environmental - General
Physical Information: 0.08" H x 5.83" W x 8.27" (0.12 lbs) 32 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Klima- und Umweltpolitik, Friedrich-Alexander-Universit t Erlangen-N rnberg (Institut f r politische Wissenschaft), Veranstaltung: 40 Jahre deutsche Umweltpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit einem Blick auf die Geschichte der Naturschutzbewegung, angefangen zur Zeit des deutschen Kaiserreichs ber die Weimarer Republik und das Dritte Reich bis hin zur modernen Umweltschutzpolitik der letzten Jahrzehnte, sollen die Entstehung und die Entwicklungslinien dieses Politikfeldes dargestellt werden, ohne dabei inhaltlich in die Tiefe oder sachlich in Details zu gehen. Die leitende Fragestellung bei der Betrachtung soll sein, inwieweit sich die jeweiligen Staaten und Regierungen dem Naturschutz/Umweltschutz als Aufgabe des Staates angenommen haben, welche Institutionen und Ma nahmen von ihnen in Anschlag gebracht wurden und welche gesellschaftlichen und internationalen Rahmenbedingungen dabei eine Rolle spielten. 1994 erh lt der Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang durch den Art. 20a im GG, was den Abschluss einer jahrzehntelangen Debatte um seine Einf hrung bildet. Ob es sich dabei um einen qualitativen Fortschritt in der deutschen Umweltpolitik handelt oder ob dies lediglich einen symbolischen Akt ohne gr ere direkte Wirkung darstellt, ist umstritten. Im Anschluss an den eher historischen Teil der Arbeit werde ich kurz die Argumente und Bedenken von Verfassungsjuristen rund um die Einf hrung des Art. 20a GG darstellen und diskutieren. Abschlie end soll noch die Frage diskutiert werden, inwieweit die Gestaltungshoheit ber dieses Politikfeld auf der Ebene der Nationalstaaten berhaupt richtig aufgehoben ist. Vielleicht gilt hier ja eine Art umgekehrtes Subsidiarit tsprinzip, also Probleme, die auf h herer Ebene entstehen, sollten auch von autorisierter h herer Ebene mit L sungsans tzen angegangen werden.