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Qualitätsmängel Im Arzthaftungsprozess - Brauchen Wir Ein Patientenrechtegesetz? 2012 Edition
Contributor(s): Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte Im Med (Editor)
ISBN: 3642322751     ISBN-13: 9783642322754
Publisher: Springer
OUR PRICE:   $71.24  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: December 2012
Qty:
Additional Information
BISAC Categories:
- Medical | Public Health
- Law | Medical Law & Legislation
- Medical | Practice Management & Reimbursement
Dewey: 344.032
Series: MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Physical Information: 0.29" H x 6.14" W x 9.21" (0.44 lbs) 123 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Nach ca. 20-j hriger Diskussion soll nunmehr auf Bundesebene ein Patientenrechtegesetz verabschiedet werden. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, Transparenz ber die Rechte der Patientinnen und Patienten herzustellen, die Durchsetzung dieser Rechte zu verbessern sowie Patientinnen und Patienten im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung zu sch tzen und im Falle eines Behandlungsfehlers st rker zu unterst tzen. Das XXIII. K lner Symposium der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht formuliert Fragen und Referate, ob ein Patientenrechtegesetz wegen m glicher Qualit tsm ngel im Arzthaftungsprozess notwendig ist und ob das diskutierte Patientenrechtegesetz tats chlich dem Anspruch gerecht wird, diese Patientenrechte zu st rken. Ist die Rechtsposition des Patienten ausreichend, wenn es um die Anh rung des Sachverst ndigen geht? Sind Neuregelungen ber die Aufkl rungspflicht des Arztes erforderlich oder gen gt die Rechtsprechung zur Aufkl rung, um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten sicherzustellen? Die Beitr ge behandeln sowohl materiell-rechtliche als auch zivilprozessuale Rechtsfragen, die das Arzt- und Patientenverh ltnis im Arzthaftungsprozess betreffen. Auch wenn im Ergebnis wohl festgestellt werden muss, dass das diskutierte Patientenrechtegesetz einen "Mangel an legislativer Eigenst ndigkeit" (Prof. Dr. Dieter Hart, Universit t Bremen) belegt, so wird die Diskussion um die Patientenrechte speziell im Arzthaftungsprozess anhalten.