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Gesetzgebungslehre
Contributor(s): Kunze-Groß, Nancy (Author)
ISBN: 3656646147     ISBN-13: 9783656646143
Publisher: Grin Publishing
OUR PRICE:   $17.91  
Product Type: Paperback - Other Formats
Language: German
Published: May 2014
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Additional Information
BISAC Categories:
- Law | Legal History
Physical Information: 0.04" H x 7" W x 10" (0.12 lbs) 20 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: bestanden, Friedrich-Schiller-Universit t Jena (Rechtswissenschaftliche Fakult t), Veranstaltung: Vorlesung: Rechtssoziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland entsteht neues Recht durch bewusste Satzung und nicht mehr prim r habituell, also durch Gewohnheit. Der Grund daf r ist die Herausbildung eines institutionalisierten Gesetzgebungsverfahrens, die auf die Positivierung des Rechts beruht. Durch das Gewaltenteilungsprinzip des modernen Rechtsstaats wird die Rechtssetzung besonders in der Legislative, also der Gesetzgebung vollzogen, wie es der Name schon sagt. Zum kleinen Teil kommt Rechtssetzung aber auch in der Verwaltung in Form von Rechtsverordnungen und in der Rechtssprechung in Form von Richterrecht vor, obwohl diese Bereiche andere Aufgabenstellungen haben. Obwohl die Rechtssoziologie das Recht als Ergebnis gesellschaftlicher Prozesse ansieht und dadurch die gegenseitige Abh ngigkeit von Recht und Gesellschaft betrachtet, verwundert lange Zeit die Vernachl ssigung der Untersuchung des institutionalisierten Gesetzgebungsverfahrens in der Legislative. Die Rechtssoziologie konzentrierte sich auf ein Gegenmodell, bei dem die Rechtssprechung auch im Regelfall konkretisierende Normen schafft und damit materielle Rechtssetzung betreibt. Daher wurde die Gesetzgebung lange im Forschungsbereich anderer Disziplinen (z.B. politische Soziologie, politische Wissenschaften) gesehen. Erst in den letzten 50 Jahren entwickelte sich eine Gesetzgebungswissenschaft, die als besonderer Zweig der Rechtssoziologie u.a. von Sinzheimer und Noll vertreten wurde. 1 Rehbinder, S. 220, Rn 190