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Welche Vorschriften des EG-Vertrages beziehen sich auf die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes?
Contributor(s): Kunze-Groß, Nancy (Author)
ISBN: 3656646244     ISBN-13: 9783656646242
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $34.68  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: May 2014
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BISAC Categories:
- Law | Emigration & Immigration
- Law | International
Physical Information: 0.06" H x 5.83" W x 8.27" (0.10 lbs) 24 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, V lkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universit t Jena (Rechtswissenschaftliche Fakult t), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europ ische Gemeinschaft (EG) beruht auf der Europ ischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die 1957 gegr ndet wurde. Neben ihr existieren gleichwertig die Europ ische Atomgemeinschaft (EURATOM, 1957 gegr ndet) und die Europ ische Gemeinschaft f r Kohle und Stahl (EGKS, 1952 gegr ndet), die jeweils eigene Vertr ge besitzen. Im Vordergrund steht hier der Europ ische Gemeinschaftsvertrag (EGV), der neben dem Zust ndigkeitsbereich auch die Aufgaben und die Ziele der EG beinhaltet. Art. 2 EGV nennt die Aufgaben der Gemeinschaft: erstens die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes, zweitens der Aufbau einer Wirtschafts- und W hrungsunion und drittens die Durchf hrung der Politiken und Ma nahmen der Art. 3 und 4 EGV. Auf den Gemeinsamen Markt richtet sich folgende Fragestellung: welche Vorschriften des EG-Vertrages beziehen sich speziell auf die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes? Seit der Gr ndung der EWG steht die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes mit an erster Stelle. Der EuGH definiert ihn als "Beseitigung aller Hemmnisse im innergemeinschaftlichen Handel mit dem Ziel einer Verschmelzung der nationalen M rkte zu einem einheitlichen Markt, dessen Bedingungen denjenigen eines wirklichen Binnenmarktes m glichst nahe kommen". Somit sind alle Unterschiede soweit abzubauen, dass m glichst angeglichene Bedingungen herrschen. Vorgesehen war 1958, den Gemeinsamen Markt innerhalb von 12 Jahren umzusetzen, was aber nicht erreicht wurde. Um Fortschritte bez glich der Errichtung eines Gemeinsamen Marktes zu erzielen, wurde 1986 die Verwirklichung des Binnenmarktes angesetzt (Raum ohne Binnengrenzen mit der Gew hrleistung des freien Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gleichgesetzt - Art. 14 II EGV).