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Die sittenwidrige unternehmerische Betätigung im Steuerrecht ( § 40 AO )
Contributor(s): Sander, Gerald G. (Author)
ISBN: 3656661138     ISBN-13: 9783656661139
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $37.53  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: June 2014
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BISAC Categories:
- Law | Taxation
Physical Information: 0.08" H x 5.83" W x 8.27" (0.12 lbs) 32 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 1990 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 16 von 18 Punkten, Eberhard-Karls-Universit t T bingen (Juristische Fakult t), 28 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausgangsfrage der vorliegenden Untersuchung lautet, ob ein sittenwidriges Gesch ft eines Unternehmers besteuert werden darf, und wenn man dieses bejaht, ob Aufwendungen, die daf r get tigt wurden, abzugsf hig und Verg nstigungen zu gew hren sind. Aufschlu reich f r die Beantwortung der Fragestellung ist die historische Entwicklung der Rechtsprechung und der Literatur zu einer Zeit, in der man noch auf keine gesetzliche Regelung zur ckgreifen konnte, bis hin zur Normierung des 5 II StAnpG und des 40 in der Abgabenordnung von 1977. Es sind auch die Tatbestandsmerkmale des 40 AO zu untersuchen, wobei zu kl ren ist, ob ein strafbares oder sittenwidriges Verhalten berhaupt eine unternehmerische Bet tigung im engeren Sinne sein kann. Sind zum Beispiel die Eink nfte einer Prostituierten sonstige Eink nfte oder solche aus Gewerbebetrieb? Desweiteren ist zu fragen, ob auch die Abzugstatbest nde und Steuerverg nstigungen der Anwendung der Vorschrift unterfallen. Falls eine Anwendbarkeit angenommen wird, ist zu pr fen, inwieweit eine Einschr nkung, durch eine restriktive Auslegung der Vorschriften ber die Steuerbefreiungen und -abz ge, wegen einer Verletzung der Einheit der Rechtsordnung geboten ist. Stellt man auf einen Gesetzespositivismus ab, so wird man den 40 AO zweifelsfrei als rechtsverbindlich und durch die Finanzverwaltung und -gerichte als anwendbar bezeichnen m ssen1. Trotzdem bleibt zu pr fen, inwieweit es berpositves Recht gibt, das eventuell die Vorschrift des 40 AO zur ckdr ngt. Gedacht werden kann hier an eine ethische Betrachtungsweise, die fragt, ob 40 AO den Anforderungen an Gerechtigkeit und Sittlichkeit und an die "Einheit der Rechtsordnung" gen gt.