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Reputation als Grundlage von Vorstandsentscheidungen bei der Aktiengesellschaft
Contributor(s): Greilich, Konrad (Author)
ISBN: 3668444471     ISBN-13: 9783668444478
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $36.01  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: June 2017
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BISAC Categories:
- Law
Physical Information: 0.07" H x 5.83" W x 8.27" (0.11 lbs) 28 pages
 
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Publisher Description:
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 11,00, Humboldt-Universit t zu Berlin (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt die Bedeutung der Reputation im Rahmen von Vorstandesentscheidungen bei Aktiengesellschaften. Das Thema der Gesch ftsf hrerhaftung gewann in den vergangen Jahren zunehmend an Bedeutung und die Skandale in deutschen Konzernen heizen die Diskussion steigend an. Die Haftung der Vorst nde ergibt sich im deutschen Recht aus 93 Abs.1 S.2 AktG, der Anfang des Jahrtausends in Folge zahlreicher Skandale eingef hrt wurde. Der Gesetzgeber hat hier definiert, dass Vorst nde die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Gesch ftsleiters anzuwenden haben. Dabei hat er sich bei der weiteren Beschreibung dieser Sorgfalt an der aus dem angels chsischen Raum bekannten sogenannten "bussiness-judgement-rule" orientiert. Damit wird eine Haftung nur begr ndet, wenn Vorst nde ihre Pflichten schuldhaft verletzt haben. Der Vorstand erh lt einen erheblichen Ermessensspielraum in unternehmerischen Entscheidungen. Eine umfassende Definition, welche Pflichten dem Vorstand auferlegt sind, bleibt der Gesetzgeber schuldig. In 93 Abs. 3 AktG wurden einige Tatbest nde namentlich definiert und auch 76 Abs.1 AktG, nach dem der Vorstand das Unternehmen unter eigener Verantwortung zu leiten hat, bildet (wenn auch ohne vollst ndiges Anforderungsprofil) eine Pflicht, bei deren Verletzung eine Haftung des Vorstandes eintreten kann. Die Rechtsprechung und Literatur haben den Pflichtenkatalog in den vergangenen Jahren genauer herausgearbeitet und definiert. Dabei stellt die Unternehmerfunktion aus 76 Abs.1 AktG die wohl wichtigste Norm dar, aus der sich zahlreiche nicht delegierbare Pflichten ergeben. Zu diesen Aufgaben z hlen in der Regel die Festlegung der Unternehmenspolitik, der Unternehmensstrukturierung und die Unternehmenskontrolle.