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Die Vorbewährung im Jugendstrafrecht. Umfang des Prognosemaßstabs nach Ablauf der Vorbewährungszeit gem. §§ 61, 61a JGG
Contributor(s): Graaf, Sebastian (Author)
ISBN: 3668669406     ISBN-13: 9783668669406
Publisher: Grin Verlag
OUR PRICE:   $37.53  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: March 2018
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BISAC Categories:
- Law | Criminal Law - Juvenile Offenders
Physical Information: 0.08" H x 5.83" W x 8.27" (0.12 lbs) 32 pages
 
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Publisher Description:
Examensarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Universit t Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jugendstrafrecht existiert abweichend vom allgemeinen Strafrecht das Institut der Vorbew hrung, welches gem 61, 61a und b JGG die nachtr gliche Entscheidung ber Aussetzung der Vollstreckung einer verh ngten Jugendstrafe zur Bew hrung durch Beschluss zul sst. Voraussetzung f r einen solchen Vorbehalt der Entscheidung ist, dass zum einen keine g nstige Legalprognose zum Urteilszeitpunkt vorliegt, aber bestimmte Umst nde oder Ans tze in der Lebensf hrung des Jugendlichen in absehbarer Zeit zu einer solchen Prognose f hren k nnen, 61 I JGG. Zum anderen ist der Aufschub m glich, wenn eine solche Prognose zwar eventuell schon zum Urteilszeitpunkt gerechtfertigt w re, jedoch zun chst weitere Ermittlungen notwendig macht, 61 II JGG. In den letzten Jahren gab es kontroverse Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu der Frage, wie der Pr fungsma stab der Prognose bei der Aussetzungsentscheidung nach Ablauf der Vorbew hrungszeit gem 61, 61a JGG auszusehen hat, die zum Teil auf gro e Kritik in der Literatur gesto en sind. Diese Arbeit besch ftigt sich u.a. mit dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.12.2015, in dem der Senat ma geblich zu entscheiden hatte, wie eine solche Pr fung zu erfolgen hat. Hierbei werden in dieser Arbeit die ma geblichen Entscheidungsgr nde im Hinblick darauf analysiert, ob diese im Einklang mit dem gesetzgeberischen Ziel der 61ff. JGG stehen und jugendstrafrechtsdogmatischen und jugendkriminologischen Erkenntnissen gerecht werden.