Limit this search to....

Das Recht Der Anthroposophischen Medizin
Contributor(s): Zuck, Rudiger (Author)
ISBN: 3832978348     ISBN-13: 9783832978341
Publisher: Nomos Verlagsgesellschaft
OUR PRICE:   $70.30  
Product Type: Paperback
Language: German
Published: August 2012
Qty:
Temporarily out of stock - Will ship within 2 to 5 weeks
Additional Information
BISAC Categories:
- Law
LCCN: 2013382960
Physical Information: 267 pages
 
Descriptions, Reviews, Etc.
Publisher Description:
Die 2. Auflage der Studie will dem Interesse gerecht werden, das Patienten unverandert den besonderen, von der Schulmedizin abweichenden Therapierichtungen entgegenbringen. Der eigenstandige Ansatz der anthroposophischen Medizin beruht auf dem besonderen, von Rudolf Steiner entwickelten Menschenbild. Es wird in der 2. Auflage in der von der Medizinischen Sektion am Goetheanum Freie Hochschule fur Geisteswissenschaften in Dornach 2011 verfassten "Deklaration zum Recht der anthroposophischen Medizin" ausbuchstabiert und rechtlich kommentiert. Ziel des Bandes ist es, die fur die anthroposophische Medizin maagebliche Rechtslage zu beschreiben, zugleich aber ihren Anspruch auf Durchsetzung ihres besonderen Therapiekonzepts zu verdeutlichen. Die anthroposophische Medizin geht davon aus, dass vier Wesensglieder zu den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen von Aufbau und Funktion des menschlichen Korpers hinzutreten, namlich der physische Leib, der Atherleib, der Astralleib und die Ich-Organisation. Auf dieser Basis soll die Doppelfunktion von "Recht" hervorgehoben werden. Damit wird der vorhandene Rechtsstand beschrieben, aber auch ein Rechtsanspruch, der nicht nur als Konsequenz aus dem geltenden Recht zu verstehen ist, sondern auch der Fixierung dessen dient, was die anthroposophische Medizin in ihrer Eigenstandigkeit gesichert wissen will. Der Autor, ein ausgewiesener Verfassungsrechtler, erortert die Thematik der anthroposophischen Medizin durchgehend unter dem Pluralismus-Ansatz demokratischer Systeme. Fur die anerkannten besonderen Therapierichtungen muss danach neben der Schulmedizin angemessener Platz sein.