Die Mitwirkung der Personalvertretung am Beispiel der Vorlagepflicht des Originalarbeitsvertrages eines neu einzustellenden Mitarbeiters: Eine persona Contributor(s): Henning, Jana (Author) |
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ISBN: 3842856709 ISBN-13: 9783842856707 Publisher: Diplomica Verlag OUR PRICE: $37.91 Product Type: Paperback Language: German Published: July 2011 |
Additional Information |
BISAC Categories: - Law | Labor & Employment |
Physical Information: 0.13" H x 7" W x 10" (0.28 lbs) 64 pages |
Descriptions, Reviews, Etc. |
Publisher Description: In der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene ein Personalvertretungsrecht in den ffentlichen Verwaltungen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Besch ftigten einen kollektiven Schutz in ihrer Dienststelle genie en k nnen. Der Grundgedanke des Gesetzgebers ging dahin, dass die Personalvertretung mit der Dienststelle eine partnerschaftliche Stellung in der Verwaltung einnehmen soll. In 2 des Landes- wie auch des Bundespersonalvertretungsgesetzes wird zum Ausdruck gebracht, dass beide Parteien in den vom Gesetz vorgegebenen Angelegenheiten vertrauensvoll und unter Beachtung der Gesetzm igkeiten sowie bestehenden Tarifvertr gen zum Wohle der Besch ftigten zusammenarbeiten sollen. Doch nicht immer sind sich Personalvertretung und Dienststelle einig. Diese Untersuchung beantwortet am Beispiel einer K rperschaft des ffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt die Frage, ob der Personalvertretung das Recht zusteht, einen Anstellungsvertrag bei Neueinstellungen vor Unterzeichnung des neu einzustellenden Besch ftigten und nach Unterzeichnung der Dienststelle vorgelegt zu bekommen. Ein Tarifvertrag findet hierbei keine Anwendung. Auch die vormals bestandene Regelungsabrede zur Anwendung von vereinbarten Musterarbeitsvertr gen zwischen Dienststelle und Personalvertretung besteht nicht mehr. Anliegen der Personalvertretung war es, das hierdurch berpr ft werden kann, ob ggf. nderungen des bereits vorhandenen Musterarbeitsvertrages vorgenommen wurden oder nicht. Des Weiteren wurde argumentiert, dass hierdurch Ungleichbehandlungen unter den einzelnen Besch ftigten aufgedeckt und solchen entgegen gewirkt werden k nnte. Die Dienststelle hingegen will weiterhin den bestehenden Musterarbeitsvertrag zur Anwendung kommen lassen und w re aus Kulanz bereit, ein halbes Jahr nach Ablauf der bestehenden Regelungsabrede, die Arbeitsvertr ge nach Unterzeichnung dem Personalrat vorzulegen. Hintergrund ist, dass das Vertrauen beider Pa |